Kosten
Anwaltsgebühren
Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften sind zu komplex, um sie hier in der gebotenen Kürze darzustellen.
Daher beschränke ich mich auf einige Hinweise:
Der erste Kontakt wird hergestellt im Rahmen einer sogenannten Erstberatung.
Ich biete die Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Meine Gebührenvereinbarung sieht entweder ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor oder ich rechne auf Basis der gesetzlichen Gegenstandswerte ab.
Die Höhe der Gegenstandswerte ergibt sich zum Teil aus dem Gesetz (bei Unterhaltsverfahren bspw. der Jahresunterhaltsbetrag) oder aber der Rechtsprechung, ganz allgemein durch eine Einschätzung des Interesses des Auftraggebers an der Angelegenheit.