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Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand wird von dem zuständigen Familiengericht beauftragt. Er ist „Anwalt des Kindes“. Seine Aufgabe ist es, die Interessen und Wünsche des Kindes für das Gericht in Erfahrung zu bringen und diesem mitzuteilen. Der Verfahrensbeistand gibt hierzu eine Empfehlung gegenüber dem Familiengericht ab, wie eine am Kindeswohl orientierte Lösung aussehen würde. Die Empfehlung des Verfahrensbeistands kann auch von den Wünschen des Kindes abweichen, wenn er dies für sinnvoller hält. Die Wünsche des Kindes werden dem Gericht jedoch in jedem Fall mitgeteilt.

Es gehört auch zu den Aufgaben des Verfahrensbeistands, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Denn dies dient dem Kindeswohl meist am besten.

Der Verfahrensbeistand begleitet das Kind zu einer unter Umständen erforderlichen Kindsanhörung vor dem Familiengericht und kann für das Kind Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichts einlegen.